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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines:

1.)Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Lieferungen und Leistungen, welche wir erbringen. Wir liefern ausschließlich unter Einbeziehung unserer AGB. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Parkordnung ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der AGB (s. Anlage). Die Regelungen der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in der jeweils gültigen Fassung im gesamten Park einzuhalten.
2.)Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein, behalten die übrigen AGB und anderen Vertragsregelungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, der Vertrag als solcher bleibt im Übrigen wirksam.

II. Angebot und Vertragsschluss:

1.) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Datum der Bestellung anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch E-Mail erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahmeerklärung dem Kunden zugeht.
2.) Bei Bestellung des Kunden auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Lieferanten.
Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware unverzüglich informieren. Die eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird von uns dann unverzüglich zurückerstattet.

III. Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Dinosaurier-Park Münchehagen GmbH & Co. KG Alte Zollstraße 5,
D-31547 Rehburg-Loccum; Geschäftsführer Ferdinand Wesling sen., Dorit Wesling und Franz-Josef Dickmann
Tel.: +49 (0) 5037 2073/2074
Fax: +49 (0) 5037 5739
Info-Tel.: +49 (0) 5037 2075
info@dinopark.de

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.

IV. Preise, Versand und Lieferung, Aufrechnung:

  1. Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich. Sollte der Kunde eine Lieferung ins Ausland wünschen, versuchen wir gerne, ihm weiterzuhelfen.
  2. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.
  3. Bis zu einem Warenwert von 39,90 EUR berechnen wir einen Liefer-, Verpackungs- und Entnahmekostenaufschlag von 9,90 EUR einschließlich 19% Mehrwertsteuer. Bestellungen im Warenwert ab 40,00 EUR (in einer Bestellung) werden ohne Liefer-, Verpackungs- und Entnahmekostenaufschlag ausgeliefert. Ausgenommen hiervon sind Gutscheine und Eintrittskarten.
  4. Wir liefern ausschließlich gegen Vorkasse oder per PayPal.
  5. Nach Annahme der Bestellung des Kunden erhält dieser schnellstmöglich per E-Mail eine Vorab-Rechnung mit allen notwendigen Informationen. Die Originalrechnung erhält der Kunde zusammen mit der bestellten Ware.
  6. Die Ware wird nach vollständigem Eingang der Rechnungssumme auf unserem Konto unverzüglich ausgeliefert, wobei wir uns bemühen, eine Lieferfrist von ca. 14 Tagen einzuhalten. Die Auslieferung der Ware erfolgt ab unserem Lager.
  7. Die von uns angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
  8. Die Übergabe von Tickets und Wertgutscheinen erfolgt als pdf-Datei als Anlage zur Bestätigungs-email zum Ausdruck zu Hause oder Speicherung auf elektronischem Weg.

Das Recht zur Aufrechnung gegen die Kaufpreisforderung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden insoweit zu, als er über einen unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

V. Eigentumsvorbehalt:

1.) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag bleibt die Ware unser Eigentum.
2.) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher und im Rahmen von Pfändungen – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich unter Angabe aller notwendigen Daten benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
3.) Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VI. Rechte wegen Mängeln:

Rechte des Kunden wegen Mängeln richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist.
Bei Empfang der Ware vorliegende offensichtliche Mängel muss der Kunde uns innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, wobei es zur Fristwahrung auf die Absendung der Anzeige ankommt.

VII. Gerichtsstand:

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Firmensitz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

VIII. Anbieterkennzeichnung:

Dinosaurier-Park Münchehagen GmbH & Co. KG

Vertreten durch die Dinosaurier-Park Münchehagen Verwaltung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ferdinand Wesling sen., Dorit Wesling, Franz-Josef Dickmann,
Alte Zollstraße 5
D-31547 Rehburg-Loccum

Tel.: +49 (0) 5037 96 99 99 0
Fax: +49 (0) 5037 96 99 99 89
E-Mail: INFO@DINOPARK.DE

Amtsgericht Walsrode HRA 100285

PhG Dinosaurier-Park Verwaltung GmbH
Amtsgericht Walsrode
HRB 100513
USt-ID-Nr.: DE116158818

IX. Bildrechte:

Alle Bildrechte liegen bei Firma Dinosaurier-Park Münchehagen GmbH & Co. KG oder deren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

X. Haftungsausschluss für fremde links:

Die Dinosaurier-Park Münchehagen GmbH & Co. KG verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt:

Die Dinosaurier-Park GmbH & Co. KG erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.dinopark.ticketfritz.de und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausschließlich der jeweilige Anbieter der Seiten verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte der verlinkten Seiten waren für uns nicht erkennbar. Eine jederzeitige nachträgliche, inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Wir bitten deshalb um umgehende Benachrichtigung, falls Sie über unsere Links zu Seiten gelangt sind, deren Inhalte Ihnen bedenklich erscheinen. Sobald uns Rechtsverletzungen durch Inhalte der verlinkten Seiten bekannt werden, werden wir derartige Links umgehend entfernen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

Anlage zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Parkordnung Dinosaurier-Park Münchehagen

Herzlich willkommen im Dinosaurier-Park Münchehagen. Für Sie bzw. Ihre Gruppe startet mit dem Besuch im Park ein interessanter und erlebnisreicher Tag in die Welt der Dinosaurier. Wir bitten Sie während des Besuches im Park die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht zu beachten. Das bedeutet in erster Linie für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Freundlichkeit und Höflichkeit sowie den Respekt anderen gegenüber nicht unbeachtet zu lassen. Die nachfolgenden Punkte der Parkordnung sind Teil der Geschäftsgrundlage im Rahmen Ihres Besuches im Dinosaurier-Park und sind daher genau zu beachten, um eventuelle Unstimmigkeiten auszuschließen.

1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Parkplatzwärter genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkplatzflächen ab. Falls Sie außerhalb dieser Flächen parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir das Fahrzeug auf Ihr Risiko und auf Ihre Kosten abschleppen lassen.
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie alle Öffnungen wie z.B. Türen, Fenster, Schiebedach und Kofferraum geschlossen haben und keine Wertgegenstände sichtbar in Ihrem Fahrzeug zurücklassen.

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Durch das Zur-Verfügung-Stellen eines Stellplatzes auf einem unserer Parkplätze kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind sowie im Falle von Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte, können wir keinen Ersatz gewähren.
Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Betriebsangehörige unseres Dinosaurier-Parks grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Schadenersatz kann nur dann geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal an der Hauptkasse melden, soweit diese Schadenmeldung zumutbar ist.

2. Eintrittskarten

Das Gelände des Dinosaurier-Parks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageseintrittskarten sind nur am Tag des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.
Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.

3. Gruppeneinlass

Gruppeneintrittskarten werden von den verantwortlichen Aufsichtspersonen (Gruppenleiter, Lehrer, …) an der Hauptkasse gelöst. Die Gruppe wartet zwischenzeitlich außerhalb des Gebäudes an der Informationstafel, bis dort die Eintrittskarten an die Gruppenmitglieder verteilt werden.

Der Einlass der Gruppenmitglieder wird durch Kontrolle der einzelnen Gruppeneintrittskarten von einem/er Mitarbeiter/in des Dinosaurier-Parks an der Kasse vorgenommen. Die verteilten Gruppeneintrittskarten sind unaufgefordert beim Einlass vorzuzeigen.

4. Benutzung der Einrichtungen im Park

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielflächen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Das Benutzen der Spielgeräte ist für Erwachsene untersagt.

5. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die Ausstellungsstücke unseres Dinosaurier-Parks dürfen nur dann berührt oder beklettert werden, wenn dieses explizit am Objekt so ausgeschrieben und damit erst erlaubt ist. Ansonsten ist das Beklettern und Anfassen von Figuren und Schauobjekten nicht gestattet. Besucher dürfen die gekennzeichneten Wege und Plätze nicht verlassen. Insbesondere ist das Übersteigen von Zäunen und Absperrungen jeder Art verboten.

Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Hundebesitzer sind verpflichtet, die von Ihren Hunden im Parkgelände verrichtete Notdurft mit den an den Kassen erhältlichen Reinigungspäckchen zu beseitigen.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen ist in den Waldgebieten und in Gebäuden grundsätzlich nicht gestattet.
Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (wie z.B. Pistolen, Schreckschusswaffen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten. Der lautstarke Betrieb von Musikgeräten sowie mutwilliges Lärmen sind untersagt.

6. Aktivitäten

Gebuchte Aktivitäten sind zeitlich einzuhalten und kostenpflichtig. Seien Sie bitte rechtzeitig im Park und pünktlich bei den Aktionsstellen oder am vorgesehenen Schulungsort. Während der Schulung haben sich die Teilnehmer im Interesse aller ruhig und aufmerksam zu verhalten, so dass die Inhalte wie vorgesehen ungestört vermittelt werden können. Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Schulung ist nicht gestattet.

7. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern, Begleitpersonen und Gruppenleiter (Aufsichtspersonen) darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

8. Haftungsbeschränkung

Der Dinosaurier-Park haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

9. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes an der Hauptkasse. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

10. Werbung und Anbieten von Ware und Leistungen

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen.

11. Film- und Fotoaufnahmen

Die Ausstellungsstücke im Park können für private Zwecke gefilmt bzw. fotografiert werden. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet und kann nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsführung nach Absprache verwendet werden.

12. Hausrecht

Das Personal des Dinosaurier-Parks ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Parkordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.